BFSG für Online-Shops: Was seit dem 28. Juni 2025 gilt – mit Checkliste
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops barrierefrei sein. Viele Betreiber wissen bis heute nicht genau, ob sie betroffen sind – und was „barrierefrei“ für einen Shop konkret heißt. Ein Überblick ohne Juristendeutsch.
- Suche & Filter per Tastaturerfüllt
- Farbwahl nur über FarbfelderText fehlt
- Warenkorberfüllt
- Fehlermeldungen im Checkoutnicht vorgelesen
- Cookie-BannerFokusfalle
Wer betroffen ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern – also für Online-Shops und Buchungsstrecken, über die Privatleute kaufen oder Verträge schließen.
- Betroffen: Shops, die an Verbraucher verkaufen – auch kleine, sobald sie nicht unter die Ausnahme fallen.
- In der Regel nicht betroffen: reine B2B-Shops, wenn Verbraucher tatsächlich ausgeschlossen sind.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was Pflicht ist
Ein betroffener Shop muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – so beschreiben es auch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf die sich die Anforderungen stützen. Dazu kommt eine Informationspflicht: Sie müssen beschreiben, wie Ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, etwa in den AGB oder auf einer gut auffindbaren Seite.
Die Einhaltung überwacht eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Nachbesserungen verlangen und im äußersten Fall das Angebot untersagen; Bußgelder können bis zu 100.000 Euro betragen.
Die Checkliste für Ihre Kaufstrecke
Gehen Sie einmal durch Ihren eigenen Shop – nur mit der Tastatur, ohne Maus. Wo Sie hängen bleiben, bleiben auch andere hängen.
- Navigation: Ist jedes Menü per Tab-Taste erreichbar, und sieht man immer, wo der Fokus steht?
- Suche und Filter: Lassen sich Filter ohne Maus setzen und entfernen? Werden Trefferzahlen angesagt?
- Produktbilder: Haben sie Alternativtexte, die das Produkt beschreiben – nicht nur „Bild1.jpg“?
- Varianten: Ist die Farbe auch als Text wählbar und nicht nur als Farbfeld?
- Kontraste: Sind Preise, Buttons und Hinweise auch bei schwacher Sicht lesbar?
- Formulare: Hat jedes Feld eine Beschriftung? Werden Fehler erklärt und vorgelesen?
- Zeitlimits: Läuft der Warenkorb ab, ohne dass man verlängern kann?
- Drittanbieter: Funktionieren Zahlungsdienst, Captcha und Cookie-Banner ohne Maus – ohne Fokusfalle?
- Vergrößerung: Bleibt bei 200 Prozent Zoom alles bedienbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden?
- Erklärung: Gibt es die Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Angebots – leicht zu finden?
Warum Overlay-Plugins nicht reichen
Werkzeuge, die per Knopfdruck eine „barrierefreie Ansicht“ versprechen, ändern die Darstellung – aber nicht den Code darunter. Fehlende Beschriftungen, Fokusfallen im Checkout oder nicht vorgelesene Fehlermeldungen bleiben. Barrierefreiheit entsteht im Shop selbst.
Einen ersten Eindruck, ob Sie betroffen sind, gibt unser BFSG-Check. Wie wir Shops prüfen und umbauen, steht auf der Seite Barrierefreier Online-Shop.
Orientierung, keine Rechtsberatung.
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