Barrierefreier Online-Shop
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops für Verbraucher barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Kaufstrecke vom Suchfeld bis zur Bestellbestätigung und beheben, was Kundinnen und Kunden am Kaufen hindert.
- Suche & Filter per Tastaturerfüllt
- Farbwahl nur über FarbfelderText fehlt
- Warenkorberfüllt
- Fehlermeldungen im Checkoutnicht vorgelesen
- Cookie-BannerFokusfalle
Was dazugehört
Suche & Filter
Suchfeld, Trefferliste und Filter, die sich ohne Maus bedienen lassen und Ergebnisse ansagen.
Produktseiten
Alternativtexte, Varianten nicht nur über Farbe, Preise und Lieferzeiten, die vorgelesen werden.
Warenkorb & Checkout
Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen, keine Zeitlimits ohne Verlängerung.
Zahlung & Drittanbieter
Zahlungsdienste, Captchas, Chat-Fenster und Cookie-Banner – oft die größten Hürden, die niemand selbst gebaut hat.
Pflichtangaben
Die Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Angebots, die das BFSG verlangt – verständlich formuliert.
Mehr Umsatz
Was mit Tastatur und Screenreader funktioniert, funktioniert auch auf dem Handy besser – und wird besser gefunden.
Einmal durch Ihren Shop – ohne Maus
So prüfen wir: Wir kaufen bei Ihnen ein, nur mit Tastatur, mit Screenreader und mit 200 % Vergrößerung. An diesen Stellen scheitern Shops am häufigsten.
Erst selbst prüfen: BFSG-Check- Startseite und Navigation. Ist das Menü per Tastatur erreichbar, und sieht man, wo der Fokus gerade steht?
- Suche und Filter. Werden Treffer angesagt? Lassen sich Filter ohne Maus setzen und wieder entfernen?
- Produktseite. Haben Bilder Alternativtexte? Ist „Rot“ auch als Text wählbar und nicht nur als Farbfeld?
- Warenkorb. Lässt sich die Menge ändern, und wird die Änderung angesagt?
- Checkout. Haben alle Felder Beschriftungen? Werden Fehlermeldungen vorgelesen und erklärt?
- Zahlung und Bestätigung. Funktionieren eingebundene Zahlungsdienste, Captchas und der Cookie-Banner ohne Fokusfalle?
Betrifft das BFSG Ihren Shop?
Eine erste Orientierung – im Zweifel prüfen wir es gemeinsam mit Ihnen.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Online-Shop für Verbraucher | Betroffen, seit dem 28. Juni 2025. Das gilt auch für Buchungs- und Bestellstrecken außerhalb klassischer Shops. |
| Shop nur für Geschäftskunden | In der Regel nicht betroffen – wenn Verbraucher tatsächlich ausgeschlossen sind, nicht nur im Kleingedruckten. |
| Kleinstunternehmen | Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme: Für Dienstleistungen wie den Online-Handel gilt eine Ausnahme. |
| Wachsender Shop knapp über der Grenze | Betroffen. Hier lohnt sich ein Plan, der die wichtigsten Hürden zuerst beseitigt. |
Das bekommen Sie
- Prüfbericht nach WCAG mit Prioritäten
- Liste nach Kaufstrecke statt nach Prüfschritten
- Umsetzung in Ihrem Shopsystem oder mit Ihrer Agentur
- Nachprüfung und Erklärung zur Barrierefreiheit
Typische Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.
Was droht, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?
Die Marktüberwachung der Länder kann Nachbesserungen verlangen und im äußersten Fall das Angebot untersagen; Bußgelder können bis zu 100.000 € betragen. Wichtiger im Alltag: Wer nicht bestellen kann, kauft woanders.
Reicht ein Overlay-Plugin für den Shop?
Nein. Overlays ändern die Darstellung, beheben aber keine fehlenden Beschriftungen, Fokusfallen oder nicht vorgelesenen Fehlermeldungen im Checkout.
Muss alles auf einmal fertig sein?
Ziel ist eine vollständig barrierefreie Kaufstrecke. Wir beginnen mit dem, was den Kauf blockiert – Checkout, Formulare, Variantenwahl – und arbeiten den Rest nach Prioritäten ab.
Gilt das auch für meinen Shop bei Amazon oder eBay?
Für die Plattform selbst ist der Betreiber verantwortlich. Für Ihren eigenen Shop und Ihre eigenen Produkttexte und Bilder sind Sie es. Wir sehen uns gern beides an.
Weitere Leistungen
Wie sichtbar ist Ihre Website?
Wir sehen sie uns an und geben Ihnen eine ehrliche, kostenfreie Einschätzung – mit ersten Empfehlungen, die Sie auch ohne uns umsetzen können.