Barrierefreiheit (BFSG)

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir prüfen Ihre Website und Ihre Dokumente, beheben die Mängel und sorgen dafür, dass alle Menschen Ihr Angebot nutzen können – mit Tastatur, Screenreader oder Vergrößerung.

Barrierefreiheits-CheckBeispieldarstellung
78/100

WCAG 2.2 AA
4 von 6 Bereichen erfüllt

  • Farbkontrasteerfüllt
  • Bedienung per Tastaturerfüllt
  • Alternativtexte für Bilder7 fehlen
  • PDF-Dokumentenicht barrierefrei

Was dazugehört

Prüfung nach WCAG 2.2

Automatische Tests und manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader – mit einem verständlichen Bericht statt einer Fehlerliste.

Umsetzung auf der Website

Kontraste, Überschriften, Formulare, Fokus und Alternativtexte – wir beheben die Mängel direkt in Ihrem System.

Barrierefreie PDFs

Formulare, Broschüren und Anträge prüfen und reparieren wir mit DokAudit – nach PDF/UA und BITV 2.0.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir helfen bei der Erklärung, die das BFSG für viele Angebote verlangt, und halten sie aktuell.

Schulung für Ihr Team

Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben: kurze Schulungen für alle, die Texte, Bilder und PDFs einstellen.

Gut für SEO

Saubere Struktur, Alternativtexte und klare Überschriften helfen nicht nur Menschen, sondern auch Suchmaschinen und KI.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die WCAG – der internationale Standard, auf den sich BFSG und BITV stützen – ordnet alle Anforderungen vier Prinzipien zu.

1

Wahrnehmbar

Inhalte sind auch ohne Sehen oder Hören erfassbar: Alternativtexte, Untertitel, ausreichende Kontraste.

2

Bedienbar

Alles funktioniert mit der Tastatur, ohne Zeitdruck und ohne Elemente, die Anfälle auslösen können.

3

Verständlich

Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.

4

Robust

Sauberer Code, den auch Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig auslesen können.

Betrifft Sie das BFSG? Machen Sie den BFSG-Check – drei Fragen, eine erste Einschätzung.

Wer betroffen ist

  • Online-Shops und Buchungsstrecken für Verbraucher
  • Banking-, Ticket- und Reiseangebote
  • Öffentliche Stellen mit Websites und Dokumenten (BITV 2.0)
  • Alle, die niemanden ausschließen wollen

Typische Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Gilt das BFSG auch für mich?

Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderung. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind teilweise ausgenommen. Wir prüfen gemeinsam, ob und wie es Sie betrifft.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Overlay-Plugins ändern die Darstellung, beheben aber nicht die eigentlichen Fehler im Code und in den Inhalten. Wir setzen die Verbesserungen direkt um.

Was ist mit unseren PDF-Dokumenten?

PDFs gehören dazu, wenn sie Teil Ihres Angebots sind. Mit DokAudit prüfen und reparieren wir sie – oder erzeugen aus Word-Dateien direkt barrierefreie PDFs.

Wie sichtbar ist Ihre Website?

Wir sehen sie uns an und geben Ihnen eine ehrliche, kostenfreie Einschätzung – mit ersten Empfehlungen, die Sie auch ohne uns umsetzen können.

Kostenfreie SEO-Analyse anfordern